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Allgemeine Geschäftsbedingungen

NOVA Garten- & Freiraumplanung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NOVA Garten- & Freiraumplanung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Planungsleistungen im Bereich Garten- und Freiraumgestaltung.
Die Leistungen werden gemäß der im Angebot oder Vertrag definierten Leistungsbeschreibung erbracht. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3. Leistungsumfang und Haftungsausschluss

3.1 Allgemeines

Die Planungsleistung umfasst ausschließlich die gestalterische und funktionale Planung des Gartens auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen.

3.2 Nicht enthaltene Leistungen

Eine Bauüberwachung, Vermessung, statische Prüfung oder technische Detailplanung ist nicht Bestandteil der Leistung.

3.3 Planungsgrundlagen

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Pläne, Maße oder Unterlagen zu überprüfen.
Die Planung basiert auf den bereitgestellten Unterlagen oder öffentlich zugänglichen Daten.Für Abweichungen zwischen Planungsgrundlagen und tatsächlicher Situation vor Ort wird keine Haftung übernommen.

3.4 Ausführung durch Dritte

Für Fehler bei der Ausführung durch Dritte oder für Abweichungen in den gelieferten Bestandsunterlagen wird keine Haftung übernommen.

3.5 Änderungen während der Ausführung

Änderungen, die sich während der Ausführung ergeben (z. B. Maßabweichungen, Geländeprofil, zusätzlicher Materialbedarf), liegen in der alleinigen Verantwortung des ausführenden Unternehmens.

3.6 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Auftragnehmers ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den Auftragswert begrenzt.

3.7 Planungsgutscheine

Die Gutscheine sind übertragbar, haben kein Ablaufdatum und werden beim Einlösen vollständig auf die jeweilige Planungsleistung angerechnet.

4. Ausschreibung, Mengen und Ausführung

4.1 Charakter der Planung

Die Planungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis dienen als Grundlage für die Angebotsanfrage und stellen keine Ausführungsplanung dar.

4.2 Mengenangaben

Die angegebenen Mengen sind Circa-Mengen und dienen ausschließlich der Orientierung für die Angebotskalkulation.

Abweichungen können insbesondere entstehen durch:

  • tatsächliche Gegebenheiten vor Ort
  • gewählte Bauweise
  • Ausführung durch das ausführende Unternehmen

Eine Verwendung der Mengen als verbindliche Grundlage für Materialbestellung oder Abrechnung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3 Aufmaß

Vor Beginn der Bauarbeiten sowie vor Materialbestellungen wird ein eigenständiges Vor-Ort-Aufmaß inklusive Höhenaufmaß durch das ausführende Unternehmen empfohlen.

4.4 Material

Die endgültige Materialauswahl ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Für materialbedingte Eigenschaften (z. B. Farbabweichungen, Kalkausblühungen, natürliche Veränderungen) wird keine Haftung übernommen.

5. Koordination und Kommunikation

Rückfragen zur Planung sowie Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Eine direkte Abstimmung mit dem Auftragnehmer erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber.

Eine projektbegleitende Unterstützung während der Bauphase kann auf Wunsch separat vereinbart werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Planungsunterlagen, Zeichnungen, Visualisierungen und andere Arbeitsergebnisse gehen erst nach vollständiger Zahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Pauschalpreis oder Stundensatz.
7.2 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
7.3 Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren geltend zu machen.

8. Urheberrecht

Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Texte und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

9. Fotodokumentation

Das Anfertigen von Fotos vor, während und nach der Umsetzung des Projektes ist in Absprache mit dem Auftraggeber zulässig.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass diese Fotos zu Referenzzwecken (z. B. Webseite, Broschüren) verwendet werden dürfen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

10. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß BGB zu.
Der Auftragnehmer kann mit der Leistungserbringung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, es sei denn, der Auftraggeber verlangt ausdrücklich einen früheren Beginn und bestätigt den Verzicht auf das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung.

11. Schlussbestimmungen

Wer bis hier liest, hat 10% Rabatt verdient. Code: NOVA10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
 

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